RICHTLINIENKONFORM
MITARBEITER SCHÜTZEN
Für die Überfallprävention kann man nicht weit genug vorausdenken. Es gilt,
Bargeld bestmöglich zu sichern und Mitarbeiter optimal zu schützen. Ab Herbst
diesen Jahres muss daher die neue DGUV-Richtlinie umgesetzt werden. Sie schreibt
vor, dass Tresore in Verkaufsstellen, in denen mit größeren Bargeldmengen hantiert
wird, mit einem zeitverzögerten Öffnungsmechanismus ausgestattet sein müssen – und
zwar mindestens fünf Minuten. Das Ziel: der Überfall wird durch die vorgeschriebene
Zeitverzögerung abgebrochen – bevor sich das Zeitschloss öffnet. So soll die Herausgabe
von Bargeld bei Überfällen erschwert und Mitarbeiter noch besser geschützt werden.
Mit HARTMANN TRESORE können Sie bereits jetzt die Bedingungen der neuen Richtlinie
erfüllen, mit der Tresorserie Poseidon, aber auch mit vielen anderen Tresorvarianten.
Zum Beispiel mit einem dieser drei Lösungsansätze:
- Ein neuer Tresor mit Elektronikschloss inkl. einstellbarer Zeitverzögerung.
- Den vorhandenen Tresor mit einem Elektronikschloss umrüsten.
- Oder die Anschaffung eines kleinen Zusatztresors zur Aufbewahrung des Tresorschlüssels zum Haupttresor.
Für jede dieser Lösungen bieten wir Ihnen die passende, zertifizierte Produkt-Qualität.