Auch der Umgang mit Betäubungsmitteln ist gesetzlich geregelt. Die Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) legen fest, dass alle Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr - also Apotheken, Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Praxen - die Betäubungsmittel gegen unbefugte Entnahme zu sichern haben. Was dies exakt bedeutet, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in zwei Richtlinien geregelt.