BTM-Tresore mit Widerstandsgrad online kaufen

Nach §15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) müssen alle im Besitz befindlichen Betäubungsmittel in speziellen Sicherheitsschränken gesondert aufbewahrt und gegen unbefugte Entnahme gesichert gelagert werden.

Unsere Betäubungsmitteltresore (BTM-Tresore) entsprechen den Anforderungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle). Die Zertifizierung nach EN 1143-1 mit Prüfplakette zeigt, dass unsere BTM-Schränke diese strengen Anforderungen erfüllen und für den Einsatz in Arztpraxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Apotheken, Pharmaunternehmen sowie für Tierärzte, bestens geeignet sind. Unsere BTM-Tresore sind für die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Medikamenten und Opiaten zugelassen.

Sie haben die Wahl aus zahlreichen Größen und Widerstandsgraden, mit einstellbaren Fachböden oder komfortablen Schubladen für Medikamente, den für Ihre Anforderung passenden Schrank zu konfigurieren. Gesichert werden diese Wertschutzschränke mit einem Doppelbart- oder digitalen Zahlenschloss. Das schenkt Ihnen die beruhigende Gewissheit, die Vorschriften zu erfüllen und Missbrauch sicher zu verhindern. Finden Sie jetzt Ihren passenden Betäubungsmitteltresor oder auch weitere Tresore mit und ohne Feuerschutz in unserem Sortiment.
Filter
33 cm 185 cm
39 cm 85 cm
25 cm 62 cm
499 € 3428 €
21 cm 170 cm
31 cm 69 cm
13 cm 45 cm
39 kg 450 kg
44 Artikel

Sicherheitsgeprüfte Premium-BTM-Tresore

Sicherheit seit 150 Jahren. Europas größtes Tresorlager!

Gesetzeskonforme Betäubungsmittel

in allen Größen und Ausführungen

Unsere Betäubungsmitteltresore sind nach EN 1143-1 zertifiziert. Damit entsprechen sie den Vorgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle). Unsere geprüften und damit gesetzeskonformen BTM-Tresore sind in zahlreichen Größen und Ausführungen erhältlich und gewährleisten die sichere Aufbewahrung von Betäubungsmitteln in


  • Öffentlichen Apotheken
  • Krankenhausapotheken
  • Krankenhaus-Teileinheiten (z. B. Krankenhaus-Stationen)
  • Arztpraxen
  • Alten- und Pflegeheimen
  • Pharmaunternehmen
  • Arzneimittelhandel
  • Laboren.

Je nach Erfordernis können die BTM-Tresore mit Fachböden, Tablarauszügen oder Medikamentenschubladen ausgestattet werden. Zu unserem Sortiment gehören auch gesetzeskonforme BTM-Tresore zum Einbau in Modulschränke. Viele Modelle sind kurzfristig lieferbar.

BTM-Räume

Größere Mengen Betäubungsmittel sicher aufbewahren

Bei größerem Platzbedarf – etwa, wenn Betäubungsmittel  zentral an einem Ort sicher aufbewahrt werden sollen –  sind BTM-Räume eine optimale Lösung.

Die zertifizierten Wertschutzräume können entweder exakt in einen vorhandenen Raum eingepasst oder freistehend in einen größeren Raum integriert werden. Da die BTM-Räume in Modulbauweise errichtet werden, sind sie flexibel in ihrer Größe. Gesichert werden sie mit einer Wertraumtür, die mindestens den gleichen Widerstandsgrad besitzt wie der Raum selbst. Auf Wunsch kann der BTM-Raum auch mit einer Tagestür ausgestattet werden.

Die Inneneinrichtung eines BTM-Raums ist frei wählbar und kann beispielsweise aus Regalen oder Schränken bestehen. Werträume gibt es in den Widerstandsgraden I bis XIII nach EN 1143-1.

Leih- und Miettresore

für BTM und andere Medizinprodukte

In einigen Fällen wird ein BTM-Tresor oder ein anderer Schrank zur sicheren Aufbewahrung von Medikamenten und anderen medizinischen Produkten nur vorübergehend benötigt - zum Beispiel beim Neu-oder Umbau von Krankenhäusern bzw. einzelnen Stationen oder bei einem erhöhten Bedarf an bestimmten Produkten, wie in der aktuellen Corona-Pandemie.

HARTMANN TRESORE bietet daher BTM-Tresore und andere Wertschutzschränke auch als Leih- bzw. Miettresore an. So ist gewährleistet, dass Kliniken, Apotheken, Arztpraxen, Labore, Testzentren, aber auch Pflegeheime die benötigten Materialien – BTM, Medikamente, Test-Kits, Schutzkleidung, Atemmasken, Sprizen, Laborausstattung etc. – sicher unterbringen können, solange sie in größeren Mengen als üblich benötigt werden. Das Budget wird nicht durch langfristig unnötige Beschaffungen belastet.

Weitere Vorteile: Die Leihtresore sind sofort ab Lager lieferbar – und werden nach der vereinbarten Laufzeit einfach zurückgegeben oder gegen ein anderes Tresormodell getauscht.

Unser aktueller

Betäubungsmitteltresor-Katalog
In unserem BTM-Tresore-Katalog finden Sie unser gesamtes Sortiment an Betäubungsmitteltresoren zur sicheren Lagerung von Betäubungsmitteln. Wir beraten Sie gerne, welches das passende Modell für Ihre Anforderungen ist!
Tresorfinder

Welcher Tresor

ist der Richtige für Sie?
Finden Sie Schritt für Schritt den passenden Tresor für Ihre individuellen Ansprüche.

BTM-Tresore

von HARTMANN TRESORE

Ein Betäubungsmitteltresor ist dann erforderlich, wenn Substanzen aufbewahrt werden, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen.

Die Aufbewahrung der Substanzen muss in einem speziellen Betäubungsmitteltresor erfolgen, da es sich bei Betäubungsmitteln um verbotene Substanzen wie z. B. Opiate handelt. Diese dürfen nur unter strengsten Auflagen verabreicht werden. Der BTM-Tresor schützt vor unbefugtem Zugriff.

Dabei ist es den Kliniken etc. nicht selbst überlassen, was für einen Betäubungsmitteltresor sie anschaffen. Dies wird durch die „Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten“ (Stand 01.01.2007) geregelt. Der BTM-Tresor muss „mindestens Widerstandsgrad I oder höher nach EN 1143-1“ haben (Absatz 1.1.) Hat der Betäubungsmitteltresor ein Gewicht unter 1.000 kg, muss er entsprechend der EN 1143-1 verankert werden.

Übersteigt der Platzbedarf die Größe eines Betäubungsmitteltresors, können auch speziell gesicherte Wertschutzräume angelegt werden, die mindestens Widerstandsgrad III nach EN 1143-1 entsprechen. Solch ein Betäubungsmittelraum muss mit den entsprechend zertifizierten Wertraumtüren mit mindestens Widerstandsgrad III sowie zusätzlich gesicherten Wänden, Decken und Fußböden geschützt werden.

Eintrag

Sicherheit seit 150 Jahren. Mehr als 200.000 Kunden weltweit.

Opiate Schrank

Ein Opiate Schrank dient der Aufbewahrung von Betäubungsmitteln. Der Verkehr mit diesen Substanzen, wie z. B. Morphium oder Heroin, ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt.

Die Verpflichtung, Betäubungsmittel in einem Opiate Schrank aufzubewahren, ergibt sich aus § 15 Absatz 3 des Gesetzes. Dort heißt es unter anderem: "Wer am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, hat die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern." So ist beispielsweise für Ärzte, Apotheker, Kliniken und Altenheime ein sicherer Opiate Schrank eine Grundvoraussetzung für den Umgang mit Betäubungsmitteln.

Wann ein Opiate Schrank bzw. ein Raum, in dem Opiate gelagert werden, als ausreichend gesichert gilt, regeln seit 2007 die "Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten" des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle).

Als Opiate Schrank darf ausschließlich ein zertifizierter Wertschutzschrank mit einem bestimmten geprüften Sicherheitsgrad Verwendung finden. Wird bei größeren Mengen zur Lagerung kein Opiate Schrank, sondern ein ganzer Raum genutzt, so muss dieser mit einer Wertschutzraumtür mit geprüftem Widerstandsgrad ausgestattet sein.

Werden Betäubungsmittel nicht in einem Opiate Schrank gelagert bzw. ist dieser Opiate Schrank nicht ausreichend vor unbefugtem Zugriff gesichert, kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Sicherungsmaßnahmen anordnen.

Der Waffenbesitzer hat den Behörden die korrekte Waffenaufbewahrung auf Verlangen nachweisen.

Mehr zum Thema "Möbeleinbautresor "Opiate Schrank" finden Sie HIER.