Unser Ziel: Ihre Sicherheit
Wir bei Hartmann Tresore sind seit vielen Jahren Ihr vertrauenswürdiger Partner für die sichere Aufbewahrung von Waffen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die den Anforderungen des OVG NRW Urteils gerecht werden. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Jagdwaffen geschützt, sicher und rechtskonform aufzubewahren. Dazu gehört auch die rechtskonforme Aufbewahrung des den Doppelbartschlüssel Ihres Waffenschranks (Urteil OVG NRW, 30.08.2023 - 20 A 2384/20).
Wichtige Informationen für die Schlüsselaufbewahrung
Auf Sicherheitsklassen achten: Waffen müssen seit der letzten Gesetzesnovelle 2016 in Waffenschränken der Klasse 0 oder Klasse 1 gelagert werden. Der Doppelbartschlüssel muss in einem Schrank aufbewahrt werden, der die selbe Sicherheitseinstufung hat, wie der Schrank in dem sich die Waffen befinden. Das bedeutet, wenn Sie einen Waffenschrank der Klasse 1 mit Doppelbartschloss besitzen, muss der Schlüssel des Schlosses ebenfalls in einem Schrank der Klasse 1 aufbewahrt werden.
Elektronische Schlösser: Eine weitere Option sind Tresore mit elektronischen Schlössern. Diese Tresore bieten den Vorteil, dass sie keinen physischen Schlüssel benötigen, der aufbewahrt werden muss. Stattdessen wird ein digitaler Code verwendet, der nur dem Besitzer bekannt ist. Einige Modelle bieten sogar biometrische Optionen wie Fingerabdruckscanner für zusätzliche Sicherheit. Es ist jedoch wichtig, sicherzustellen, dass auch elektronische Schlösser den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
Unsere Lösungen:
- Umrüstung des Doppelbartschlosses ihres Waffenschranks auf ein Elektronikschloss: Kosten 649,00€, inkl. Schloss und Kundenservice vor Ort sowie MWSt.
- Anschaffung eines entsprechenden Tresors (entsprechend der gesetzlichen Standards), zur sicheren Lagerung des Doppelbartschlüssels Ihres Waffenschranks.
- Kauf eines neuen Waffenschranks mit Elektronikschloss, der das aktuelle Urteil des OVG NRW erfüllt. Gerne beraten wir Sie hierzu. Kontaktieren Sie uns gern über diese Seite.
Ihr Schlüssel zur sicheren Aufbewahrung von Waffen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen schafft in seinem aktuellen Urteil vom 30.08.2023 Klarheit bei der Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln. Es betrifft alle Waffenbesitzer, wie Jägerinnen und Jäger und Sportschützinnen und Sportschützen in ganz Deutschland: Der Schlüssel zum Waffenschrank muss genauso sicher aufbewahrt werden wie die Waffe selbst.
Handeln Sie jetzt!
Das OVG NRW Urteil vom 30.08.2023 schafft Klarheit für alle Waffenbesitzer, wie Jägerinnen und Jäger und Sportschützinnen und Sportschützen. Sichern Sie Ihren Doppelbartschlüssel vom Waffenschrank genauso gut wie Ihre Waffen.
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die den Anforderungen des OVG NRW Urteils gerecht werden und Ihnen helfen, Ihre Waffen ebenso wie den Doppelbartschlüssels für Ihren Waffenschrank geschützt, sicher und rechtskonform aufzubewahren. Bei Fragen zu diesem Thema, beraten wir Sie gern!